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   BGH, 18.01.1954 - IV ZR 165/53   

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https://dejure.org/1954,459
BGH, 18.01.1954 - IV ZR 165/53 (https://dejure.org/1954,459)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1954 - IV ZR 165/53 (https://dejure.org/1954,459)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1954 - IV ZR 165/53 (https://dejure.org/1954,459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 111
  • NJW 1954, 836
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 30.05.1940 - IV 598/39

    1. Kann bei Scheidung nach § 55 EheG. auch der verklagte Eheteil allein für

    Auszug aus BGH, 18.01.1954 - IV ZR 165/53
    So bat es grundsätzlich die Möglichkeit einer Vertiefung der Zerrüttung zugelassen (RGZ 164, 92 f [97] und 185 f [187]), und es hat trotz unheilbarer Zerrüttung Verfehlungen für erheblich erklärt, die den anderen Teil nicht nur in seiner Eigenschaft als Ehegatten, sondern auch als Menschen schwer belasteten oder die nach außen in Erscheinung traten und seinem Ansehen schadeten (RGZ 167, 301 [303]).
  • RG, 22.10.1941 - IV 114/41

    1. Unter welchen Umständen kann ein Ehegatte trotz völliger Zerrüttung der Ehe

    Auszug aus BGH, 18.01.1954 - IV ZR 165/53
    So bat es grundsätzlich die Möglichkeit einer Vertiefung der Zerrüttung zugelassen (RGZ 164, 92 f [97] und 185 f [187]), und es hat trotz unheilbarer Zerrüttung Verfehlungen für erheblich erklärt, die den anderen Teil nicht nur in seiner Eigenschaft als Ehegatten, sondern auch als Menschen schwer belasteten oder die nach außen in Erscheinung traten und seinem Ansehen schadeten (RGZ 167, 301 [303]).
  • BGH, 05.04.1951 - IV ZR 79/50

    Widerspruch nach § 48 EheG

    Auszug aus BGH, 18.01.1954 - IV ZR 165/53
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß auch ein verletzter Ehegatte, selbst wenn er zu Recht von einer Unheilbarkeit der Zerrüttung seiner Ehe überzeugt ist, noch ein gewisses Maß ehelichen Empfindens behält und daß er sich der ihm aus der ehelichen Verbindung erwachsenen sittlichen Verantwortung gegenüber dem anderen Ehegatten bewußt bleibt (vgl. BGHZ 1, 356 ff, [358]; 8, 119 [126]).
  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51

    Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung

    Auszug aus BGH, 18.01.1954 - IV ZR 165/53
    Da es sich bei der Frage, ob eine Eheverfehlung als schwere zu werten ist, um eine solche handelt, die überwiegend auf tatsächlichem Gebiet liegt (vgl. BGHZ 4, 186 ), mußte die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden.
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 79/55

    Ehezerstörende Eheverfehlung

    Auch das Reichsgericht hat jedenfalls in der letzten Zeit mehr auf die subjektive Seite des Tatbestandsmerkmals der Ehezerrüttung in § 43 EheG hingewiesen (RGZ 163, 338 [342], vgl. Frantz NJW 1950, 94 [95] und ferner das Urteil des erkennenden Senats BGHZ 12, 111 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53] [112]; anders RGRK § 49 EheG Anm. 5 a).

    Der erkennende Senat hat in einem bereits erwähnten, auch von der Revision angeführten Urteil ausgesprochen, dass das Scheidungsrecht aus § 43 EheG wegen schwerer Eheverfehlungen grundsätzlich auch dann nicht entfallt, wenn diese Verfehlungen begangen wurden, als die Ehe sich bereits in einem Zustande unheilbarer Zerrüttung befand (BGHZ 12, 111 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53] [112, 113]).

  • BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59

    Wiederholung der Heimtrennungsklage

    Auch wenn ein Ehegatte sich entschlossen hat, die eheliche Gemeinschaft aufzugeben, können Verfehlungen des anderen Ehegatten sein eheliches Empfinden weiter mindern und die Zerrüttung der Ehe vertiefen, und das kann auch durch solche Verfehlungen geschehen, die ihn weniger in seiner Eigenschaft als Ehegatten als in seinem Ansehen oder Fortkommen treffen oder die seine Beziehungen zu anderen Personen belasten (BGHZ 12, 111, 113 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53]; 18, 190, 196) [BGH 24.09.1955 - IV ZR 79/55].
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 108/70

    Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins - Voraussetzungen für die Durchführung

    Mit dieser Auffassung ist das Berufungsgericht, wie es selbst bemerkt, von den Rechtsätzen abgewichen, die in dem BGHZ 12, 111 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53] veröffentlichten Urteil niedergelegt sind.
  • BGH, 24.09.1958 - IV ZR 73/58

    Rechtsmittel

    Nach § 51 Abs. 2 EheG wären auch diejenigen schuldhaften und ehezerrüttenden, wenn auch für sich nicht notwendig schweren Eheverfehlungen der Beklagten einzubeziehen gewesen, auf die wegen des Ablaufs der Fristen des § 50 EheG ein selbständiges Scheidungsbegehren nicht mehr hätte gestützt werden können (RGZ 159, 115, 120; 164, 152, 153; BGHZ 12, 111, 114) [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53].
  • BGH, 18.12.1957 - IV ZR 226/57

    Verjährungshemmung. Eheverfehlung

    Diese Prüfung hätte - unter der Voraussetzung, daß die Ehe unheilbar zerrüttet ist - möglicherweise auch dann zu dem Ergebnis führen können, daß das Scheidungsbegehren des Klägers begründet sei, wenn die späteren nicht durch den Zeitablauf betroffenen Verfehlungen der Beklagten für sich betrachtet nicht als schwere Eheverfehlungen anzusehen sind (vgl. BGHZ 12, 111 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53] [114]; RG 127, 102; 159, 115 [120]; 164, 152 [153]).
  • BGH, 25.11.1954 - IV ZR 109/54

    Rechtsmittel

    Es kann dahinstehen, inwieweit solche Verfehlungen, für die übrigens auch nichts hinreichendes dargetan ist, für eine auf § 43 EheG gestützte Klage von Bedeutung sein könnten (BGHZ 12, 111 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53] [112]).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1978 - 17 UF 51/78

    Grundlagen der Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner als unzumutbare Härte

    Selbst ein Ehegatte, der zu Recht von der Unheilbarkeit der Zerrüttung und damit vom Scheitern seiner Ehe überzeugt ist, behält meist noch ein gewisses Maß ehelichen Empfindens und des Bewußtseins der Verantwortung gegenüber dem anderen Ehegatten, die durch von ihm nicht vorhergesehene Ereignisse oder auch einen Wandel seiner Einstellung so verstärkt werden können, daß in einem späteren Zeitpunkt eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft doch wieder erwartet werden kann (vgl. BGHZ 12, 111; 18, 190, 196, 198).
  • BGH, 01.02.1967 - IV ZR 262/65

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 12, 111 (115) [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53]) ist, um beurteilen zu können, was das wohlverstandene Interesse des Kindes in diesem Sinne erfordert, eine Prüfung geboten, wie sich die Verhältnisse des Kindes in häuslicher, erzieherischer, seelischer und finanzieller Hinsicht einmal bei einer Aufrechterhaltung der Ehe und sodann bei ihrer Scheidung voraussichtlich gestalten werden.
  • BGH, 14.12.1966 - IV ZR 249/65

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 12, 111, 115) [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53] ist bei der Feststellung des wohlverstandenen Interesses eines aus der Ehe hervorgegangenen Kindes an ihrer Aufrechterhaltung eine Prüfung geboten, wie sich die Verhältnisse des Kindes in häuslicher, erzieherischer, seelischer und finanzieller Hinsicht einmal bei einer Aufrechterhaltung der Ehe und sodann bei ihrer Scheidung voraussichtlich gestalten werden.
  • BGH, 03.04.1963 - IV ZR 219/62

    Rechtsmittel

    Eine solche Würdigung war auch dann geboten, wenn der Kläger schon vor dem Zeitpunkt der polizeilichen Anmeldung die Ehe durch sein schuldhaftes Vorhalten ganz oder überwiegend zerrüttet hatte, weil dann das Verhalten der Beklagten ihm den Weg zur Einsicht und Rückkehr erschweren konnte (BGHZ 12, 111 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53]).
  • BGH, 07.10.1964 - IV ZR 259/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.12.1960 - IV ZR 122/60

    Rechtsmittel

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